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Die Konzernverantwortungs-Initiative wurde am 29. November 2020 abgelehnt. Damit tritt – nach Ablauf der Referendumsfrist – der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments vom Juni 2020 in Kraft. Dieser sieht für bestimmte Unternehmen zusätzliche Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten vor. Der Verwaltungsrat ist für die Einhaltung dieser Pflichten sowohl zivil- als auch strafrechtlich verantwortlich.

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