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Die Einführung eines über die Erwerbsersatz­ordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60,3 Prozent angenommen. Der Bundesrat hat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzes­änderung auf den 1. Januar 2021 festgelegt und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

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