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Der Bundesrat hat punktuelle Anpassungen zur beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die Änderungen sind nötig, um die Bestimmungen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Zudem werden mehrere Parlamentsaufträge umgesetzt, zum Beispiel, dass auch Freizügigkeitseinrichtungen und Einrichtungen der 3. Säule Kapitalleistungen kürzen oder verweigern können, wenn die begünstigte Person den Tod der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt hat.
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