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Der Bundesrat hat punktuelle Anpassungen zur beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die Änderungen sind nötig, um die Bestimmungen an aktuelle Ent­wicklungen anzupassen. Zudem wer­den meh­rere Parlamentsaufträge umge­setzt, zum Bei­spiel, dass auch Freizügigkeitseinrichtungen und Einrichtungen der 3. Säule Kapitalleistungen kürzen oder verweigern können, wenn die begünstigte Person den Tod der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt hat.

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