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Selbständig erwerbende Frauen haben bei Mutterschaft keinen Anspruch auf Betriebszulagen zusätzlich zur Mutterschaftsentschädigung. Dies entspricht dem klaren Willen des Gesetzgebers. Eine geschlechtsbedingte Diskriminierung im Vergleich mit selbständig erwerbenden Männern und Frauen, die Dienst leisten, fällt mangels vergleichbarer Sachverhalte ausser Betracht.

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