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Das Familienzulagengesetz wird in drei Berei­chen geändert: Die Altersgrenze für den Bezug von Ausbildungszulagen wird gesenkt, arbeits­lose Mütter, die eine Mutterschaftsentschä­di­gung beziehen, erhalten Anrecht auf Familien­zu­lagen und es wird eine gesetzliche Grundlage für Finanz­hilfen an Familienorganisationen geschaf­fen.

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