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Der Bundesrat will den Datenschutz stärken und an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse anpassen.

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Er hat den Vorentwurf zu einer Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) in die Vernehmlassung geschickt. Die Revision schafft auch die Voraussetzungen dafür, dass die Schweiz die Datenschutzkonvention des Europarates ratifizieren und die EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung übernehmen kann. Damit stellt der Bundesrat sicher, dass die grenzüberschreitende Datenübermittlung weiterhin möglich bleibt.

Mit der Revision will der Bundesrat insbesondere die Transparenz von Datenbearbeitungen erhöhen und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten stärken.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 21.12.16, www.ejpd.admin.ch)

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