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Der Bundesrat hat am 16. März 2020 ein befristetes Sonderregime für Versammlungen von Gesellschaften beschlossen und lässt zu, dass diese ohne Einhaltung der Einladungsfrist auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form respektive mit einem von der Gesellschaft bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter durchgeführt werden können.

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