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Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Mehr- bzw. Minderwerten bezogen auf Unternehmen im ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung gemäss Art. 209 Abs. 3 ZGB. Alle Aspekte werden systematisch und rechnerisch in dem vom Autor entwickelten Sechsstufenmodell zusammengefasst, und darauf gestützt werden verschiedene Szenarien erörtert.
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