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Für Rück­er­stat­tungsanträge der schweizerischen Verrechnungs­steuer durch in Deutschland ansässige Personen steht neu eine Online-­Appli­kation zur Verfügung. Diese ist für Fälligkeiten ab dem 1. Januar 2020 zwingend zu verwenden. Antragsteller können sich frühestens ab dem 31. Januar 2020 registrieren.

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