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Start-ups spielen im Kanton Zürich eine wichtige Rolle. Entsprechend ist es ein zentrales Anliegen des Regierungsrats, deren Rahmenbedingungen möglichst vorteilhaft zu gestalten. Kürzlich haben die Volkswirtschaftsdirektion und die Finanzdirektion an einem Treffen mit Branchenvertretern zugesichert, dass einer vereinbarten Änderung der Beteiligungsverhält­nisse von Gründeraktionären keine steuerlichen Hindernisse entgegenstehen.

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