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Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obli­gatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens ver­zinst werden muss.

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