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Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat einen Informationsbrief veröffentlicht, um die schweizerischen Zahlstellen über praktische Aspekte des Übergangs vom EU-Zinsbesteuerungsabkommen und von den Quellensteuerabkommen zum automatischen Informationsaustausch zu informieren.

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Am 27. Mai 2015 unterzeichneten die Schweiz und die Europäische Union (EU) ein bilaterales Abkommen zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA). Technisch handelt es sich um ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (Änderungsprotokoll EUZ). Der AIA ist daher mit allen Mitgliedsstaaten der EU per 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Mit der Einführung des AIA mit der EU braucht es die bestehenden Quellensteuerabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich (IQA UK) sowie Österreich (IQA AT) nicht mehr.

Die beiden Aufhebungsabkommen, die einen reibungslosen Übergang vom Quellensteuersystem zum AIA ermöglichen, sind per 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Sie regeln insbesondere die Modalitäten bei der Überweisung der letzten Steuerbeträge und der Übermittlung der letzten freiwilligen Meldungen.

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Informationsbrief 3/2016:
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 30.11.16, www.estv.admin.ch)

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