Neue Pflicht für Arbeitgeber ab 1. Juli 2020

Category
Lead

Aufgrund einer Neuerung im Gleichstellungsgesetz müssen Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden ab 1. Juli 2020 alle vier Jahre betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchführen und von einer unabhängigen Stelle – z.B. einem Revisionsunternehmen mit Mitarbeitenden mit spezieller Ausbildung – überprüfen lassen. Die erste Analyse muss bis spätestens Ende Juni 2021 vorliegen.

Date