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Die neuen Bestimmungen zur Quellenbesteuerung treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Nach der Veröffentlichung der neuen Quellensteuerverordnung (QStV) am 11. April 2018 ist am 12. Juni 2019 das Kreisschreiben Nr. 45 «Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern» (KS 45) im Umfang von 69 Seiten und 3 Anhängen erschienen. Noch ausstehend sind die Umsetzungsrichtlinien des einheitlichen Lohnmeldeverfahrens der Swissdec ELM 5.0. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die Änderungen für den Arbeitgeber.

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