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Mit Rundschreiben vom 8. Januar 2016 wurde letztmals über Änderungen in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), den verschiedenen Quellensteuer-Merkblättern und den zugehörigen DBA-Übersichten informiert. In der Zwischenzeit wurden verschiedene DBA neu verhandelt oder angepasst. In der Beilage des Rundschreibens erhalten Sie die aktualisierten Merkblätter und Übersichten (Stand 1.1.2017).

Das Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften wurde ebenfalls angepasst. Neu sind Taggelder, welche aufgrund des Bundesgesetzes vom 25. September 1952 über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz EOG) mit den ordentlichen (progressiven) Tarifen an der Quelle zu besteuern.

Im Zusammenhang mit den neuen und revidierten DBA wurden in der jüngeren Vergangenheit auch Zuteilungsnormen für die Besteuerung von Vorsorgeleistungen festgelegt, die von den Bestimmungen im OECD-Musterabkommen abweichen (bspw. mit Australien, Frankreich oder Israel). In enger Zusammenarbeit mit verschiedenen kantonalen Steuerbehörden und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen hat die Eidgenössische Steuerverwaltung das Formular für den Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen vollständig überarbeitet und elektronisch ausfüllbar gestaltet. Damit können Rückerstattungsanträge für Kapitalleistungen und Renten sowohl aus der 2. Säule als auch der Säule 3a geltend gemacht werden.

Dieses Formular wird in Zukunft periodisch den gesetzlichen Grundlagen entsprechend (insbesondere DBA) angepasst.

Das bisher bekannte Formular für den Antrag auf Rückerstattung von Quellensteuern auf Kapitalleistungen von Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz in der Schweiz wird inskünftig nicht mehr überarbeitet.

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Rundschreiben Nr. 2-146-D-2017-d
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 11.01.17, Rundschreiben Nr. 2-146-D-2017-d, www.estv.admin.ch)

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