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Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll gemäss Beschluss der eidgenössischen Räte mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanz­departement (EFD) hat hierzu eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.

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