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Der Bundesrat hat ein befristetes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK) über die Zulassung zum Arbeitsmarkt genehmigt. Dieses Abkommen wird angewendet, wenn es zu einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) kommt. Es sieht für eine befristete Übergangszeit erleichterte Zulassungsbedingungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im jeweils anderen Land vor. Damit will der Bundesrat die Interessen der Schweizer Wirtschaft hinsichtlich der Rekrutierung britischer Arbeits­kräfte sowie des Zugangs von Schweizer Staatsangehörigen zum britischen Arbeitsmarkt sichern.

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