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Mit dem Ausfüllen des neuen Formulars Nr. 764 ist es nicht getan! –
Aufgrund des neu in Kraft getretenen sog. Fusionsgesetzes (FusG) per 1. Juli 2004 hat die Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer (ESTV) das Merkblatt Nr. 11 «Übertragung mit Meldeverfahren» überarbeitet und veröffentlicht. Das überarbeitete Merkblatt ist seit dem 1. Juli 2004 gültig. Als wichtigste Änderung kann die erleichterte Anwendbarkeit des Meldeverfahrens genannt werden, sofern eine steuerneutrale Transaktion nach FusG erfolgt.
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