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Seit dem 1. Juni 2002 sind die sieben bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Sie betreffen die Bereiche Luft- und Landverkehr, den Personenverkehr (auch Personenfreizügigkeitsabkommen), die Forschung, das öffentliche Beschaffungswesen, die Landwirtschaft sowie die Beseitigung technischer Handelshemmnisse. Eines der wichtigsten Abkommen, welches grosse öffentliche Beachtung gefunden hat, ist das Abkommen über den freien Personenverkehr.
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