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Am 1. Januar 2009 tritt das neue Bundesgesetz über Familienzulagen in Kraft. Durch die schweizweit gültigen Mindestbeiträge für Kinder- und Ausbildungszulagen und insbesondere durch die Ausrichtung von vollen Zulagen auch an Teilzeitbeschäftigte werden viele Familien ab dem neuen Jahr einen grösseren Betrag als bisher an die Kinderkosten erhalten.

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