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Mit der Einführung der neuen Revisionsbestimmungen am 1. Januar 2008 ist die Schweizer Wirtschaft neu mit zwei Revisionsarten konfrontiert: der «ordentlichen Revision» und der «eingeschränkten Revision». Im folgenden Fachbeitrag wird der Fokus auf die Berichterstattung zur eingeschränkten Revision gelegt. Einerseits soll der Aufbau des neuen Revisionsberichtes erläutert, andererseits soll gezielt auf die Besonderheiten eingegangen werden.

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