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Die Vorschläge für die Verbesserung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung sind in der Vernehmlassung von einer klaren Mehrheit grundsätzlich begrüsst worden. Der Bundesrat hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft zur entsprechenden Revi­sion des Zivilgesetzbuches (ZGB) auszuarbeiten. Gemäss Vorentwurf sollen die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel zukünftig auch dann noch je zur Hälfte geteilt werden, wenn im Zeitpunkt der Scheidung der Vorsorgefall beim verpflichteten Ehegatten wegen Invalidität oder Pensionierung bereits eingetreten ist. Als ­unklar bzw. zu kompliziert kritisiert wurden die vorgeschlagenen Regeln zur Berechnung der Austrittsleistung nach Eintritt des Vorsorgefalls. Der Bundesrat will bei der Ausarbeitung der Botschaft weitgehend an den Vorschlägen des Vorentwurfs festhalten. Nochmals näher abgeklärt werden sollen aber die mit der Meldepflicht verbundenen Kosten sowie die Regeln zur ­Berechnung der Austrittsleistung bzw. des ­Deckungskapitals nach Eintritt des Vorsorgefalls.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 20.10.10, www.ejpd.admin.ch)

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