Mit dem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind nicht mehrfach Zulagen bezogen werden können. Nachdem das Parlament das Familienzulagengesetz (FamZG) entsprechend ergänzt hat, hat der Bundesrat nun die nötigen Detailregelungen in die Familienzulagenverordnung aufgenommen. Das Register soll Anfang 2011 in Betrieb genommen werden.
Das Register bildet die zentrale Informationsplattform über Familienzulagen, die nach schweizerischem Recht für Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland ausgerichtet werden. Sein Zweck ist primär zu verhindern, dass für ein Kind mehrfach Familienzulagen bezogen werden. Im Weiteren soll es den Durchführungsstellen den Vollzug des Familienzulagengesetzes (FamZG) erleichtern, Transparenz über bezogene Familienzulagen herstellen und dem Bund und den Kantonen als Auskunftsstelle dienen.
Das Familienzulagenregister wird durch die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV geführt. Der Bund trägt sowohl die Kosten für den Aufbau des Registers (max. 3,8 Mio. Franken) als auch die Betriebskosten (rund 1,7 Mio. Franken jährlich).
Die Gesetzes- und Verordnungsänderung sind auf den 15. Oktober 2010 in Kraft getreten. Die Inbetriebnahme des Familienzulagenregisters ist auf Anfang 2011 vorgesehen.
(Eidg. Departement des Innern EDI, Bern, 8.09.10, www.edi.admin.ch)