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Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV verabschiedet. Die Verordnungsbestimmungen ergänzen das Bundesgesetz über die Sanierung der IV und ermöglichen so die Einrichtung eines eigenständigen IV-Ausgleichsfonds. AHV, IV und EO verfügen künftig über eigene Ausgleichsfonds. Das Gesetz über die Sanierung der IV und die Verordnungsänderung treten per 1. Januar 2011 in Kraft.

Volk und Stände hiessen am 27. September 2009 den Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der MWST gut. Damit sagten sie indirekt auch Ja zum Bundesgesetz über die Sanierung der IV, das die Einrichtung eines eigenständigen IV-Ausgleichsfonds vorsieht und per 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Dies bedingt eine Änderung der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV: Künftig muss sich die Verordnung auf drei verschiedene Ausgleichsfonds beziehen. Die Verordnungsänderungen treten ebenfalls per 1. Januar 2011 in Kraft.

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(Eidg. Departement des EDI, Bern, 27.10.10, www.edi.admin.ch)

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