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Gelingt eine Sanierung nicht, laufen beauftragte Spezialisten Gefahr, bezogene Honorare der Konkursmasse zurückerstatten zu müssen. Ein neuerer Entscheid des Bundesgerichts scheint das Risiko für Revisionsstellen zu verringern. Durch regelmässige Rechnungsstellung und durch Bevorschussung von Arbeiten kann das Risiko auch für andere Berater reduziert werden.
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