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Der Bundesrat hat die Massnahmen zugunsten von älteren Arbeitnehmenden in der beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.

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Die Vorsorgeeinrichtungen können älteren Versicherten ab 2011 folgende Neuerungen anbieten:

  • Versicherte, die ihr Arbeitspensum ab dem 58. Altersjahr reduzieren (Lohnkürzung um höchstens die Hälfte), können ihren bis­herigen versicherten Verdienst weiter­führen.
  • Versicherte, die auch nach dem ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bleiben möchten, können bis zur Vollendung des 70. Alters­jahres weiter Beiträge an ihre Vorsorge­einrichtung einbezahlen.
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(Eidg. Departement des Innern EDI, Bern, 24.09.10, www.edi.admin.ch)

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