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Der Bundesrat erhöht die ALV-Beiträge per 1. Januar 2011 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,2%.

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Die Beitragserhöhung von 2,0 auf 2,2% wird auf allen versicherten Einkommen bis 126 000 Franken vorgenommen. Auf Einkommensanteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken wird darüber hinaus ein Solidaritätsprozent erhoben. Sämtliche Beiträge, auch das Solidaritätsprozent, werden je hälftig von der Arbeit­geber- und der Arbeitnehmerseite getragen.

Das geltende Gesetz verpflichtet den Bundesrat, einen Solidaritätsbeitrag zu erheben und die Lohnabzüge zu er­höhen, sobald die Schulden der ALV eine bestimmte Obergrenze überschreiten. Dies ist im Frühling 2010 geschehen. Deshalb muss der Bundesrat die Beiträge bereits am 1. Januar 2011 erhöhen. Die Gesetzesrevision wird jedoch erst am 1. April 2011 in Kraft gesetzt. Somit werden die Beiträge am 1. Januar 2011 erhöht, die Leistungskürzungen aber erst am 1. April 2011 wirksam.

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(Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD, Bern, 20.10.10, www.evd.admin.ch)

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