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  1. Wiedererwägung. Streitgegenstand. Qualifikation der Wiedererwägungsverfügung als neuer Entscheid in der Sache.
  2. Zulassungsvoraussetzungen als Revisions­experte gemäss dem Übergangsrecht.
  3. Die Sprachenfreiheit ist verletzt, wenn eine Ausbildung zum Nachweis schweizerischer Rechtskenntnis ausschliesslich in Englisch erteilt wird. Keine genügende gesetzliche Grundlage für diese Grundrechtseinschätzung ist Art. 34 RAV. Kein öffentliches Inte­resse an nur englischem Un terricht, da das schweizerische Recht in den Landessprachen der Schweiz geschrieben ist.

Art. 4 Abs. 2 lit. d RAG; Art. 6 und Art. 23 RAV; Art. 4 und Art. 70 BV

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(BVGer., 5.02.10 {B-4124/2009}, BVGE 2010 Nr. 5, S. 56)

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