Der Bundesrat hat entschieden, dass das UID-Gesetz per 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Jedem Unternehmen in der Schweiz wird eine einheitliche Idenfikationsnummer zugeteilt. Die neue UID-Nummer wird die alte 6-stellige MWST-Nummer ersetzen. Die HA MWST und das Bundesamt für Statistik informieren die Steuerpflichtigen mit einem gemeinsamen Schreiben.
Die UID hat das Format CHE-123.456.789, und die MWST-Nummer setzt sich zusammen aus der UID mit dem Zusatz «MWST» CHE-123.456.789 MWST
Die UID wird vom Bundesamt für Statistik allen Mehrwertsteuerpflichtigen im Verlaufe des 1. Semesters 2011 bekannt gegeben. Bisher nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen sind gebeten, sich direkt beim Bundesamt für Statistik zu informieren.
Die Hauptabteilung MWST (HA MWST) wird die alte MWST-Nummer weiterhin verwenden bis Ende 2013 (wird Referenznummer genannt). Zwischen Mitte 2011 bis Ende 2013 haben Sie zwei MWST-Nummern und können auch beide verwenden (CHE-123.456.789 MWST und MWST 799 000). Wir empfehlen Ihnen, die Ihr Unternehmen betreffenden Anpassungen (Informatik, Rechnungen oder andere Dokumente) demzufolge in Ihre Planungen 2012–2013 aufzunehmen, um nicht zusätzliche Kosten zu verursachen.
Der Bundesrat hat entschieden, dass das UID-Gesetz per 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Die HA MWST wird im ersten Quartal 2011 informieren, welche Änderungen die UID für die MWST zur Folge hat.
Für alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der UID, welche nicht im direkten Zusammenhang mit der MWST stehen, ist das Bundesamt für Statistik zuständig.
(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 8.11.10, www.estv.admin.ch)