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Wer seine Ausbildung im Ausland abgeschlossen hat und in der Schweiz zur Erbringung von Revisionsdienstleistungen zugelassen werden will, wird künftig die erforderlichen Kenntnisse des schweizerischen Rechts lediglich durch eine erfolgreiche Prüfung nachweisen müssen. Der Besuch eines vorgängigen Lehrgangs ist hingegen nicht mehr erforderlich. Der Bun­desrat hat eine entsprechende Änderung der Revisionsaufsichtsverordnung beschlossen und auf den 1. Dezember 2010 in Kraft gesetzt.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 10.11.10, www.ejpd.admin.ch)

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