Issue
Category
Content
Text

Die Kündigung ist offenkundig unverhältnis­mäs­sig und damit missbräuchlich, wenn einem 77-jährigen Ehepaar mit schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung und einem pflege­bedürftigen Sohn im gleichen Haushalt nach 38 Jahren Mietdauer gekündigt wird, weil der Vermieter die Wohnung verkaufen will.

Art. 271 Abs. 1 OR

Text

(BGer., 2.09.2010 {4A_300/2010}, mp 2011, S. 67)

Date