Issue
Category
Content
Text
  1. Die ESTV darf Wegleitungen, Merkblätter und Branchenbroschüren zur Gewährleistung ­eines einheitlichen Vollzugs des übergeordneten Rechts erlassen. Diese sind für Verwaltungsbehörden verbindlich, sofern sie nicht klarerweise einen verfassungs- oder gesetzes­widrigen Inhalt aufweisen, für Justizbehörden hingegen nicht.
  2. Kreuzworträtselbücher und Kreuzworträtselhefte sind als Bücher respektive Zeitungen / Zeitschriften gemäss MWSTV von 1994 und MWSTG von 1999 dem reduzierten ­Steuersatz unterstellt. An dieser Auslegung der einschlägigen Normen ändern anderslautende Verwaltungsverordnungen nichts.

Art. 42 und Art. 27 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 9. Lemma MWSTV von 1994; Art.1, Art. 2 und Art. 3 der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 14.Dezember 1994 über die Umschreibung der zum reduzierten Satz besteuerten Gegenstände; Art. 52 und Art. 36 Abs. 1 lit. a Ziff. 9 MWSTG von 1999; Art. 32, Art. 33 und Art. 34 MWSTGV von 2000

Text

(BVGer., 3.06.10 {A-6056/2007}, BVGE 2010 Nr. 33, S. 454)

Tags
Date