Die Besteuerung nach dem Aufwand soll verbessert und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Mindestlimite des besteuerten Aufwands zu erhöhen. Durch diese Anpassungen sollen Gerechtigkeitsüberlegungen stärker gewichtet werden, ohne die Attraktivität des Standorts Schweiz für Aufwandbesteuerte zu gefährden. Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf eröffnet.
Neu soll der besteuerte Aufwand für die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern mindestens das Siebenfache der Wohnkosten (bisher: das Fünffache) bzw. das Dreifache des Pensionspreises (bisher: das Doppelte) betragen. Zudem soll bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400 000 Franken gelten. Die Kantone müssen ebenfalls einen Mindestbetrag für das anzurechnende steuerbare Einkommen festlegen, sind aber bei der Festsetzung der Höhe frei. Sie sind ausserdem verpflichtet, die Vermögens-steuer bei der Aufwandbesteuerung mit-zuberücksichtigen.
Nach Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung führen die Anpassungen zu einer Erhöhung der Einnahmen des Bundes von gut 131 Millionen (im Jahre 2007) auf gut 255 Millionen Franken.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 8.09.10, www.efd.admin.ch)