Der Bundesrat will den Verzugszins im kaufmännischen Verkehr von 5 auf 10% erhöhen und damit einen Anreiz zur pünktlichen Bezahlung der Rechnungen schaffen. Er hat eine entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt.
Das Zahlungsverhalten der Schweizer Unternehmen hat sich in den letzten Jahren infolge der Wirtschaftskrise deutlich verschlechtert. Immer weniger Rechnungen werden pünktlich bezahlt (60% im Jahr 2008). Die durchschnittliche Zahlungsverzögerung stieg von 15 Tagen zu Beginn des Jahres 2008 auf 20 Tage zu Beginn des Jahres 2009.
Der Bundesrat schlägt vor, den im Obligationenrecht (Art. 104 Abs. 3) festgelegten Verzugszins für den kaufmännischen Verkehr von 5 auf 10% zu erhöhen. Der Verzugszins soll einen wirksamen Anreiz zur schnelleren Bezahlung des geschuldeten Geldbetrags schaffen. Die vorgeschlagene Erhöhung des Verzugszinses soll auf den kaufmännischen Verkehr beschränkt sein. Ein höherer Verzugszins im nichtkaufmännischen Verkehr würde bei Konsumenten in vielen Fällen lediglich das Problem der Überschuldung verschärfen. Um für die Konsumenten einen Anreiz zur schnelleren Bezahlung ihrer Rechnungen zu schaffen, müsste der Verzugszins auf mindestens 15% angesetzt werden, weil Konsumenten bei der Einräumung von Krediten in der Regel einen Zins von über 10% zahlen müssen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November 2010.
(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 18.08.10, www.ejpd.admin.ch)