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Mit dem vom Bundesrat vorgesehenen zweiten Teil der Mehrwertsteuerreform nimmt die Steuerbelastung für 87% aller steuerpflichtigen Betriebe ab. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Hinblick auf die kommenden Parlamentsberatungen zum Einheitssatz die branchenspezifischen Faktenblätter mit den jüngsten Untersuchungsergebnissen angereichert und ver­öffentlicht.

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Die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung zahlreicher Ausnahmen von der Mehrwertsteuer lässt die Steuerbelastung insgesamt unverändert. Auf die einzelnen Branchen wirken sich die Massnahmen jedoch unterschiedlich aus. Für 87% der steuerpflichtigen Unternehmen nimmt die Steuerbelastung ab, nur für 6% der Steuerpflichtigen – namentlich in der Nahrungsmittelbranche – nimmt sie zu. Nahrungsmittel, welche durch den Einheitssatz stärker belastet werden, machen heute aber nur noch 6,6% der Haushaltsbudgets aus. Demgegenüber haben die Budgetanteile der Ausgaben für die hoch besteuerten Bereiche Energie, Verkehr und Kommunikation, welche durch den Einheitssatz schwächer belastet werden, in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Wegen der vorgesehenen Umsatzgrenze von 300 000 Franken werden auch weniger Vereine im Sportbereich steuerpflichtig sein. In der Bauwirtschaft führt die spürbare Entlastung durch den Einheitssatz zu günsti­geren Baupreisen und tieferen Wohnungs­mieten.

Die aktualisierten Faktenblätter zeigen auf, welche Auswirkungen die Reform auf ausgewählte Branchen sowie auf die Mieterinnen und Mieter sowie die Haus­eigentümerinnen und -eigentümer haben.

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Lesen Sie dazu auch den Beitrag von Markus Metzger und Daniel Müller, Das neue MWSTG – Erste Erfahrungen, S. 266.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 30.08.10, www.estv.admin.ch)

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