Konzerninterne Zinszahlungen werden von der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe befreit. Der Bundesrat hat entsprechende Änderungen der Verordnungen über die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben verabschiedet. Die neuen Bestimmungen sind am 1. August 2010 in Kraft getreten.
Von der neuen Regelung ausgeschlossen sind schweizerische Konzerne, die für eine Anleihe garantieren, welche von einer ausländischen Konzerngesellschaft ausgegeben wurde. Damit wird vermieden, dass verrechnungssteuerpflichtige Zinszahlungen mit künftig verrechnungssteuerfreien konzerninternen Zinszahlungen vermischt werden.
Bislang führten konzerninterne Finanzierungs-tätigkeiten regelmässig zu Steuerfolgen bei der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe. Die Änderung der Verrechnungssteuerverordnung (VStV) und der Verordnung über die Stempelabgaben (StV) erhöht den Anreiz, konzerninterne Finanzierungstätigkeiten in der Schweiz anzusiedeln. Sie kann mit solchen Tätigkeiten verbundene Arbeitsplätze generieren und sie ist ein Beitrag zur Lösung des Fragekomplexes rund um die Konzernfinanzierung.
Aufgrund der heute geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen spielt das Aufkommen der konzerninternen Finanzierungsaktivitäten bei der Emissionsabgabe und bei der Verrechnungssteuer eine geringe Rolle. Die Änderungen bringen für den Bund deshalb keine nennenswerten Mindereinnahmen mit sich.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 18.06.10, www.efd.admin.ch)