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Konzerninterne Zinszahlungen werden von der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe befreit. Der Bundesrat hat entsprechende Änderungen der Verordnungen über die Verrechnungssteuer und die Stempel­abgaben verabschiedet. Die neuen Bestimmungen sind am 1. August 2010 in Kraft getreten.

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Von der neuen Regelung ausgeschlossen sind schweizerische Konzerne, die für eine Anleihe garantieren, welche von einer ausländischen Konzerngesellschaft ausge­geben wurde. Damit wird vermieden, dass verrechnungssteuerpflichtige Zinszahlun­gen mit künftig verrechnungssteuerfreien konzerninternen Zinszahlungen vermischt werden.

Title
Stärkung des Standortes Schweiz
Level
3
Text

Bislang führten konzerninterne Finanzierungs-tätigkeiten regelmässig zu Steuerfolgen bei der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe. Die Änderung der Ver­rechnungssteuer­verordnung (VStV) und der Verordnung über die Stempelabgaben (StV) erhöht den Anreiz, konzerninterne Finanzierungstätigkeiten in der Schweiz anzusiedeln. Sie kann mit solchen Tätigkeiten verbundene Arbeitsplätze generieren und sie ist ein Beitrag zur Lösung des Fragekomplexes rund um die Konzernfinanzierung.

Title
Keine nennenswerten Mindereinnahmen
Level
3
Text

Aufgrund der heute geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen spielt das Auf­kommen der konzerninternen Finanzierungsaktivitäten bei der Emissionsabgabe und bei der Verrechnungssteuer eine geringe Rolle. Die ­Änderungen bringen für den Bund deshalb keine nennenswerten Mindereinnahmen mit sich.

Text

(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 18.06.10, www.efd.admin.ch)

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