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Die Krankenkassen müssen überschüssige Reserven nicht für die Senkung ihrer Prämien einsetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zurückge­pfiffen. Laut Gericht fehlt für dessen Forderung an die Kassen eine rechtliche Grundlage.

Art. 61 Abs. 5 KVG i.V.m. Art. 92 Abs. 1 KVV; Art. 14 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 2bis PüG

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(BGer., 8.12.09 {C-6958/2008}, Jusletter 9.01.10)

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