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Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Einlegerschutzes im Bankengesetz verabschiedet. Das bis Ende 2010 geltende Dringlichkeitsrecht zur Verstärkung des Einlegerschutzes soll dauerhaft im Bankengesetz verankert werden. Zudem werden die in der Vernehmlassung unbestritten gebliebenen Bestimmungen im Bankengesetz aufgenommen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 12.05.10, www.efd.admin.ch)

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