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Die Kommission für soziale Sicherheit des Ständerats (SGK) will wie der Nationalrat gegen Mehrfachbezüge von Kinderzulagen vorgehen. Sie empfiehlt ihrem Rat einstimmig, auf die Schaffung eines zentralen Registers über die Familienzulagen einzutreten.

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In zwei Punkten möchte die Kommission aber Differenzen zu den Beschlüssen des Nationalrats schaffen.

So soll nach Ansicht der ständerätlichen SGK der Bund zwar den Aufbau des Registers in der Höhe von 3,8 Millionen Franken finanzieren, nicht aber die jährlichen Betriebskosten von 1,7 Millionen Franken. Diese sollen von den Ausgleichsstellen bezahlt werden. Der Nationalrat möchte alle Kosten des Registers dem Bund anhängen.

Weiter empfiehlt die SGK, nicht auf den Vorschlag der grossen Kammer einzutreten, auch Kinderrenten von IV, AHV und Berufsvorsorgeeinrichtungen im Register einzutragen. Die Kommission sei der Meinung, dass die Kumulierung dieser Renten mit den Familienzulagen vom Gesetzgeber gewollt sei.

Das Register soll in Genf angesiedelt werden und seine Arbeit bereits Anfang 2011 aufnehmen. Es soll den Mehrfachbezug von Kinderzulagen verhindern.

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(Medienkonferenz SGK-S {Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates}, 23.04.10, www.parlament.ch)

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