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Ein im Rahmen der beruflichen Vorsorge freiwillig versicherter Selbstständigerwerbender hat keinen Anspruch auf einen Teilbezug des ­Alterskapitals zur Finanzierung einer betrieblichen Investition. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts. Ein Arzt ersuchte seine Vorsorgeeinrichtung um die Auszahlung von 200 000 Franken, um einen Investitionskredit zu amortisieren, den er zur Eröffnung seiner Praxis aufgenommen hatte. Einen teilweisen Vorbezug sieht das Gesetz nur für den Erwerb von Wohneigentum vor. Ein Vorbezug kann laut dem einstimmig gefällten Urteil der II. Sozialrechtlichen Abteilung des höchsten Gerichts auch nicht vertraglich vereinbart werden. Im Rahmen der Austrittsleistung ist ein Teilbezug nicht möglich, weil der Versicherte nicht bloss teilweise aus der Vorsorgeeinrichtung austreten kann.

Art. 4, Art. 8, Art. 30c, Art. 44 und Art. 45 BVG; Art. 5 Abs. 1 FZG

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(BGer., 8.10.09 {9C_301/2009}, Vorsorge Aktuell 19.11.09)

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