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Der Bundesrat hat die zweite Vernehmlassung zur Revision des Kartellgesetzes (KG) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis 6. Juli 2011.

Der Bundesrat stellt sich positiv zu einer Strafmilderung für Unternehmen, welche über ein glaubwürdiges Programm zur Einhaltung der kartellgesetzlichen Bestimmungen verfügen. Jedoch lehnt der Bundesrat die in der Motion geforderten Sanktionen gegen verantwortliche Mitarbeiter, welche für eine Kartellabrede verantwortlich sind, ab. Bezüglich diesem zweiten Punkt werden zwei Vorschläge in die Vernehmlassung gegeben. Der erste Vorschlag sieht ein Arbeitsverbot für die involvierten Personen bei den an der Kartellabrede beteiligten Unternehmen vor, währenddem der zweite Strafsanktionen in Form von Geld- und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorschlägt. Bei Selbstanzeigen wird das Unternehmen von Sanktionen befreit. Damit die Wirksamkeit der heutigen Bonusregelung erhalten bleibt, sieht die zweite Variante neu vor, dass auch die Mitarbeiter in diesem Fall straffrei ausgehen könnten. Eine volle Sanktionsbefreiung steht jedoch im Konflikt mit strafrechtlichen Prinzipien. Dies bestärkt die Vorbehalte des Bundesrates gegenüber dieser Variante.

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(Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD, Bern, 30.03.11, www.wbf.admin.ch)

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