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Der Bundesrat hat angesichts der positiven Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft verabschiedet, in der die Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung um vier Jahre vorgeschlagen wird. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Impulsprogramm auf jenen Bereich fokussiert werden soll, der die Unterstützung des Bundes am dringendsten benötigt: die Betreuung von Kindern im Vorschulalter.

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(Eidg. Departement des Innern EDI, Bern, 17.02.10, www.edi.admin.ch)

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