Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 3,00% und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen, volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz per 30. September 2009 ist gegenüber dem Vorquartal von 2,93% auf 2,86% gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit weiterhin 3,00%, da der Durchschnittszinssatz nicht auf oder unter den für eine weitere Anpassung relevanten Wert von 2,68% gesunken ist.
Ein neuer Referenzzinssatz resultiert, wenn der Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen, gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz von 3,43%, um jeweils 0,25 Prozentpunkte gestiegen oder gesunken ist. In diesem Falle kann der Mietzins im Rahmen der geltenden Überwälzungssätze erhöht werden oder er ist entsprechend herabzusetzen. Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ist seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch entstanden. Allerdings können Ansprüche, die sich auf vorher entstandene Änderungen stützen, nach wie vor geltend gemacht werden.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben.
Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt.
Ab Ausgabe 1/2010 finden Sie den aktuellen sowie alle historischen Referenzzinssätze seit ihrem erstmaligen Erscheinen im September 2008 in der Rubrik Kennzahlen auf Seite 63.
(Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Bern, 1.12.09, www.bwo.admin.ch)