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Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, die Arbeiten zu einem Amtshilfegesetz an die Hand zu nehmen. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes soll eine Verordnung die landesinterne Umsetzung der internationalen Amtshilfe regeln.

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Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Schweiz künftig bei der Amtshilfe in Steuersachen den Standard gemäss Art. 26 des OECD-Musterabkommens übernimmt. Seither sind mit zahlreichen Staaten revidierte oder neu ausgehandelte DBA mit den neuen Amtshilfebestimmungen unterzeichnet worden.

Die materialrechtlichen Voraussetzungen für die Amtshilfe sind in den einzelnen DBA geregelt. Diese sind für die Schweiz bindend und können nicht durch eine Verordnung oder ein Gesetz abgeändert werden. Die Amtshilfeverordnung und später das Amtshilfegesetz regeln die landesinterne Umsetzung der internationalen Amtshilfe.

Die Anhörung dauert bis zum 30. April 2010. Der Bundesrat wird die Verordnung voraussichtlich auf den 1. Oktober 2010 in Kraft setzen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 20.01.10, www.efd.admin.ch)

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