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Der Bundesrat will den Sold von Milizfeuerwehrleuten für steuerfrei erklären. Er wird damit dem Sold von Militär- und Schutzdienst sowie dem Taschengeld für den Zivildienst gleichgestellt. Der Bundesrat hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs beauftragt. Mit der gleichen Botschaft soll auch eine formelle Bereinigung der einschlägigen Gesetzes­texte vorgeschlagen werden.

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Nach geltendem Recht wird der Sold für den Feuerwehrdienst besteuert. Der Militärsold, der Sold für den Schutzdienst und das Taschengeld für Zivildienst sind dagegen steuerfrei. Der Feuer­wehrsold soll künftig bei der direkten Bundessteuer und bei den kantonalen Einkommenssteuern diesen Einkünften gleichgestellt werden. Damit wird eine Motion von alt Nationalrat Boris Banga aus dem Jahr 2004 erfüllt.

Title
Beschränkung auf Kerngeschäft der Feuerwehr
Level
3
Text

Da das Feuerwehrwesen in der Schweiz kantonal geregelt und die Zuständigkeit an die Gemeinden delegiert ist, gibt es keine einheitliche Definition für den Feuerwehrsold. Der Bundesrat orientiert sich bei seinem Vorschlag zur Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds an den Kerntätigkeiten der Milizfeuerwehr. Steuerfrei soll der Sold sein, der für die Rettung von Mensch und Tier, zur Brandbekämpfung, zur allgemeinen Schadenwehr sowie zur Elementarschadenbewältigung entrichtet wird. Soldzahlungen für weitere Arbeiten, die zur Erfüllung dieser Kerntätigkeiten notwendig sind, sollen ebenso steuerfrei bleiben. Zu diesen Arbeiten gehören der Pikettdienst, die Kursbesuche sowie die Teilnahme an Inspektionen.

Hingegen müssen Funktionsentschädigungen, Kaderpauschalen, Entschädigungen für administrative Arbeiten sowie Entschädigungen für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr frei­willig erbringt, als Nebenerwerbseinkommen versteuert werden. Das Entgelt für Berufsfeuerwehrleute bleibt weiterhin steuerbar.

Title
Finanzielle Auswirkungen
Level
3
Text

Der Bundesrat beantragt, die steuerfreien Soldzahlungen bei der direkten Bundessteuer auf maximal 3000 Franken zu begrenzen. Die Einführung einer Begrenzung wurde im Vernehmlassungsverfahren von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern gefordert und soll allfälligen Missbräuchen entgegenwirken.

Aufgrund von Modellrechnungen aus dem Jahr 2008 sind für die direkte Bundessteuer aufgrund der Vorlage Mindereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich zu erwarten. Bei einer Obergrenze von 3000 Franken betragen die Mindereinnahmen je nach Modell zwischen 18 und 26 Millionen Franken.

Title
Formelle Bereinigung der Gesetzestexte
Level
3
Text

Zusammen mit der Botschaft über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes soll auch eine formel­le Bereinigung der Gesetzestexte vorgeschlagen werden. Bei der Ausarbeitung der Bundesgesetze über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und über die direkte Bundessteuer (DBG) vom 14. Dezember 1990 war auf die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung verzichtet worden. Seither haben sämtliche Kantone die einjährige Gegenwartsbesteuerung eingeführt. Da­durch werden die Bestimmungen zur zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung obsolet und können aus den Gesetzen gestrichen werden.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 20.01.10, www.efd.admin.ch)

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