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Am 27. September 2009 haben Volk und Stände die Vorlage über die Zusatzfinanzierung der IV angenommen. Die auf sieben Jahre befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze tritt per 1. Januar 2011 in Kraft.

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Der Übergang von den bisherigen zu den neuen Steuersätzen wird anders geregelt als bei früheren Steuersatzerhöhungen. Er entspricht somit auch nicht der Regelung, wie sie in der Mitteilung Vorinformation an alle steuerpflichtigen Personen betreffend die eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugunsten der IV vom Juni 2009 dargestellt wurde.

Die vorliegende Information zeigt auf, wie die Mehrwertsteuersatzerhöhung per 1. Ja­nuar 2011 umgesetzt wird.

Ab dem 1. Januar 2011 ändern die Steuersätze wie folgt (siehe Tabelle).

Die Erhöhung der Steuersätze bedingt auch eine entsprechende Anpassung der Saldo­steuersätze (siehe Ziff. 5.2 der MWST-Info 19) sowie der Pauschalsteuersätze für das Gemeinwesen und verwandte Bereiche (siehe Ziff. 5.3 der MWST-Info 19).

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 23.02.10, www.estv.admin.ch)

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