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Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Natürliche Personen können ab dem Steuerjahr 2011 bei der direkten Bundessteuer bis zu 10 000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs für ihre Steuern selber festlegen. Sie haben nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zwei Jahre Zeit, um die kantonalen Bestimmungen anzupassen.

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Privatpersonen können gemäss dem neuen Bundesgesetz Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für Unternehmen wird kein neuer Abzug geschaffen. Sie können wie bisher politische Parteien über den Werbeaufwand ­unterstützen.

Das Gesetz geht auf eine parlamentarische Initiative zurück. Es trägt der staatspolitischen Dimension politischer Parteien Rechnung.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 22.12.09, www.efd.admin.ch)

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