Issue
Category
Lead
Das Bundesgesetz vom 20. März 2008 über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
Content
Text
Zeigt sich eine steuerpflichtige Person selbst und erstmalig wegen einer Steuerhinterziehung an, wird auf die Durchführung eines Strafverfahrens verzichtet, wenn:
- keine Steuerbehörde von diesem Sachverhalt Kenntnis hat;
- die steuerpflichtige Person vorbehaltlos mit der Steuerverwaltung zusammenarbeitet, um den Betrag der geschuldeten Steuer festzustellen, und
- die steuerpflichtige Person sich ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer bemüht.
Title
Rundschreiben Nr. 2-069-D-2010-d
Text
Text
Lesen Sie dazu den Beitrag auf Seite 28.
Text
(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 5.01.10, Rundschreiben Nr. 2-069-D-2010-d, www.estv.admin.ch)
Date