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Berechnung des in Art. 337c Abs. 1 OR vorgesehenen Lohnersatzes. Im Fall einer von Monat zu Monat schwankenden Vergütung ist der Durchschnitt des während des vorangehenden Jahres erzielten Verdienstes heranzuziehen, da davon auszugehen ist, dass dieser der jüngsten Vereinbarung der Parteien sowie der aktuellen wirtschaftlichen Lage entspricht. Die geschuldete Summe ist ab dem Zeitpunkt der fristlosen Entlassung zu verzinsen. Obwohl sich dies aus Art. 362 OR nicht ergibt, handelt es sich bei Art. 337c Abs. 3 OR um eine relativ zwingende Bestimmung. Die Parteien können somit eine für den Arbeitnehmer vorteilhaftere Entschädigungsregelung vereinbaren.

Art. 319 Abs. 1, Art. 337 Abs. 1, Art. 337c Abs. 1, Art. 339 Abs. 1 und Art. 362 OR

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(BGer., 12.01.11 {4A_474/2010}, ARV 2011, S. 112)

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