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Der auf dem Durchschnittszinssatz basierende hypothekarische Referenzzinssatz wird künftig durch kaufmännische Rundung festgelegt.

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Der hypothekarische Referenzzinssatz stützt sich auf den volumengewichteten Durchschnittszinssatz der auf Schweizer Franken lautenden inländischen Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz. Bisher wurde der Referenzzinssatz angepasst, sobald sich der Durchschnittszinssatz, gemessen am erstmals erhobenen Wert von 3,43 %, um 0,25 Prozentpunkte verändert hat.

Künftig erfolgt die Festlegung des Referenzzinssatzes durch kaufmännische Rundung auf den nächsten Viertelprozentwert. Dies bedeutet, dass ein Durchschnittszinssatz von beispielsweise 2,62 % auf einen Referenzzinssatz von 2,50 % abgerundet, ein Durchschnittszinssatz von 2,63 % dagegen auf einen Referenzzinssatz von 2,75 % aufge­rundet wird.

Der Methodenwechsel erfolgt durch eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht (VMWG). Die Anpassung erfolgt auf den 1. Dezember 2011.

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(Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD, Bern, 26.10.11, www.evd.admin.ch)

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